AGB
Hier finden Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Nutzung meiner Dienste.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Michaela Brummer (Veranstalter) und meinen Kunden.
Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder (Kunde) auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer mit deren Pflichten. Der Vertrag kommt mit Annahme in Form einer Buchungsbestätigung (schriftlich per Mail) durch den Veranstalter zustande.
Bezahlung
Nach der Durchführung wird eine Rechnung durch den Veranstalter gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto, welches in der Rechnung genannt wird, zu begleichen.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Haftungsbeschränkung
Während der Waldführungen ist den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Für Verhalten, das gegen die Anweisungen verstößt, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Veranstaltungen teilnehmen. Jeder Teilnehmer trägt selbst die Haftung dafür, dass er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist. Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich im Rahmen der Veranstaltung an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Des weitern haftet der Veranstalter nicht für verloren gegangene oder beschädigte Kleidung, Elektrogeräte oder sonstige persönliche Gegenstände. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der Anfahrt, des Events, der Tour bzw. des Transports. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
Vor Antritt der Veranstaltung: Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Führung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Veranstalters etc.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Eventbeschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat der Veranstalter bis 2 Tage vor dem Eventtermin das Rücktrittsrecht. Bei Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird keine Rechnung gestellt.
Nach Antritt der Veranstaltung: Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Aufhebung gerechtfertigt ist. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch eine Rechnung zu stellen.
Rücktritt vom Vertrag und Umbuchung durch den Teilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Termin in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisieren: - bis zum 5. Tag vor Beginn 40 % des Preises - ab dem 5. Tag vor Beginn 75% des Preises. Bei Nichtantritt der Veranstaltung, ohne vorherige Rücktrittserklärung, ist der volle Preis zu bezahlen.
Kündigung in Folge höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen, wird keine Rechnung gestellt, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Umweltkatastrophen, Wetterkapriolen, etc. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen.
Umweltschutz
Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll ist von den Teilnehmern selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie verpflichten sich in der Natur die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Veranstaltungsende gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.